2. Schadenprävention durch regelmässige Kontrolle
3. Verlängern der Lebensdauer durch regelmässigen Unterhalt
4. Abschätzen von notwendigem Ersatz- oder Sanierungsbedarf
5. Beseitigung von Schmutzansammlungen oder verstopften Rinnen resp. Dachabläufen.
Bei bestehenden und älteren Gebäuden empfehlen wir ihnen eine Wartung pro Kalenderjahr.
Bei neu erstellten Liegenschaften nach Ablauf der Gewährleistungsfristen und der darauf folgenden 5 Jahre, eine Wartung alle 2 Jahre. Danach eine Wartung pro Kalenderjahr.
Bei sehr exponierten Liegenschaften resp. einer Umgebung mit hohem Anteil an Flora sollten 2 Kontrollen resp. Wartungen pro Jahr durchgeführt werden um verstopfte Abläufe und Dachrinnen regelmässig zu reinigen.
Bei älteren Liegenschaften mit Flachdach empfehlen wir Ihnen 2 Wartungen pro Kalenderjahr durchführen zu lassen. Bei neu erstellten Liegenschaften nach Ablauf der Gewährleistungsfristen und der darauf folgenden 5 Jahre, eine Wartung pro Kalenderjahr. Danach 2 Wartungen pro Kalenderjahr. Auf jeden Fall sollte der Wartungszyklus den Erfordernissen ihres Daches gerecht werden. Je nach Schutz-oder Nutzschicht muss die Wartung von Fall zu Fall angepasst und den Gegebenheiten angepasst werden.
In der Regel bemerkt man (bei nicht gewarteten Liegenschaften) Schäden am Dach erst, wenn es bereits zu einem Wassereinbruch gekommen ist. Durch eine regelmässige Wartung und Kontrolle können Schäden frühzeitig erkannt und mit einem verhältnismässig geringen Aufwand repariert werden. Grössere Schäden sind oft sehr aufwendig und kostspielig.
Mit einem Unterhalts- und Wartungsvertrag, stellen sie sicher dass ihr Dach durch einen Fachmann periodisch geprüft wird.
Wir beraten sie gerne und erstellen Ihnen eine unverbindliche Offerte.